Rettungsgasse


Bei Stau: Rettungsgasse bilden.

Richtiges Verhalten im Stau kann Unfälle vermeiden und Leben retten

Das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer bei einem Einsatz von Rettungsdienst, der Polizei und der Feuerwehr in einem Stau ist entscheidend – oft geht es sogar um Menschenleben. Viele wissen nicht, wie sie bei Blaulicht und Martinshorn richtig reagieren sollen. Die Rettungsfahrzeuge werden blockiert, häufig werden auch beim gut gemeinten, aber überhasteten Versuch, Platz zu schaffen, weitere Unfälle riskiert. Unter solchem Fehlverhalten leiden sowohl die Retter als auch die Unfallopfer, die auf schnelle Hilfe warten müssen. Vom länger andauernden Stau mal ganz abgesehen. Dabei ist das Bilden einer Rettungsgasse so einfach.

Wir empfehlen folgendes Verhalten, damit Rettungskräfte schnell zum Unfallort vordringen und Hilfe leisten können

  • Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Es ist wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, ist es meist nicht mehr möglich, für die Einsatzfahrzeuge einen Fahrweg zu bilden.
  • Nähert sich ein Einsatzfahrzeug, ist es wichtig, sich erst einmal ruhig und besonnen zu orientieren, wenn Blaulicht oder Martinshorn bemerkt werden. Woher kommen die Signale? In welche Richtung bewegen sich die Fahrzeuge und wie viele sind es? Vorsicht beim Platz schaffen: Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man ausweichen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
  • So funktioniert die Rettungsgasse: Bei einspurigen Fahrbahnen gilt grundsätzlich, an den rechten Fahrbahnrand zu fahren. Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Spuren je Richtung fahren die linken Fahrzeuge nach links, alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.
  • Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, das Tempo verringern und ggf. anhalten.
  • Gelangt ein Einsatzfahrzeug auf gleiche Höhe, Geschwindigkeit verringern und ein Einscheren ermöglichen.
  • Ein vor einer roten Ampel haltendes Fahrzeug darf beim Ausweichen nach rechts oder links auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
  • Für Fußgänger und Radfahrer gilt ebenfalls: Vorfahrt für die Retter! Also Einsatzfahrzeuge passieren lassen und auf eigene Vorrechte verzichten.
  • Wichtig: Die Rettungsgasse nach Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs nicht wieder verschließen. Es folgen oft noch weitere!